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Verträge und Versicherungen

Das langfristige Ziel von Croatia-Yachting ist, dass Sie mit Ihrer Familie oder Ihren Freunden auf der Urlaubsyacht Ihrer Wahl den Törn unbeschwert und ohne böse Überraschungen genießen können. Nicht jede Agentur sieht dies so. Immer häufiger findet man im Kleingedruckten der Verträge brisante Formulierungen, die für den Kunden schwerwiegende Folgen haben können. In diesem Artikel der Zeitschrift „Yacht“ liest man: „Wer auf eine solche Formulierung stößt, sollte woanders buchen.“

Aus jahrelanger Erfahrung heraus und damit, verwendet Croatia-Yachting den Vertrag Charterfairtrag von Yacht-Pool und empfiehlt Ihnen auch ausschließlich Versicherungen von Yacht-Pool. Lesen Sie es bitte durch, warum eine Versicherung so wichtig ist und wie Sie Schäden vermeiden können, kaum eine Agentur weist Sie darauf so hin wie wir.

An dieser Stelle sei noch der Sicherungsschein erwähnt. Der “YACHT-POOL-Sicherungsschein” ist ein Schutz für die Kundengelder gegen Zahlungsunfähigkeit der Agentur und des Vercharterers, eine nicht zu unterschätzende Qualität, die man nicht auf den ersten Blick sieht, aber deshalb für informierte Skipper nicht weniger bedeutend ist. Nur jährlich positiv geprüfte Firmen bekommen diesen Schein.

Mit Croatia-Yachting in COVID-19-Zeiten sicher unterwegs!

Stornobedingungen in Verbindung mit COVID-19:

Variante 1): „Croatia-Yachting Geld zurück Garantie“ (inkludiert im Charterpreis):

Wenn…

  • …Die Grenzen des Heimatlandes des Vertragsinhabers oder die Grenzen des Gastlandes geschlossen werden,
  • …eine verpflichtende Quarantäne auch bei negativem Test bei Hin- oder Rückreise ausgesprochen wird,
  • …ein genereller „Lockdown“ im Heimatland des Vertragsinhabers im Gastland verkündet wird,

garantieren wir die Rückzahlung der bereits geleisteten Chartersumme abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der gesamten Chartersumme. Ein Rücktritt vom Charter kann frühestens 2 Wochen vor Charterantritt erfolgen.

Variante 2) „Croatia-Yachting Geld zurück Garantie Plus“:

Kosten: 20% der gesamten Chartersumme,- (nicht refundierbar, fällig mit Anzahlung) – Erweiterung der oben genannten 3 Gründe um folgende:

  • Es besteht ein Reiseverbot des Arbeitgebers des Vertragsinhabers in das Gastland wegen Covid 19
  • Der Vertragsinhabers ist an Covid 19 erkrankt
  • Es besteht ein Testzwang bei Hin-/Rückreise auch wenn keine verpflichtende Quarantäne besteht

Beide Varianten gelten selbstverständlich auch für alle Törnangebote. Die Chartersumme entspricht hier dem Beitrag des Teilnehmers am jeweiligen Törn. Beide Varianten gelten für Verträge ab dem 1.11.2020.

Neben den beiden Varianten kann der Kunde nach wie vor eine kostenlose Umbuchung wählen. Bei allen nicht erwähnten Stornogründen gelten nach wie vor unsere Standard-Charterbedingungen. Für alle Verträge bis zum 31.12.2020 gilt 20% Anzahlung, 80% Restzahlung 4 Wochen vor Charterbeginn.

Ihre private Haftpflicht kommt nicht für Personen- oder Sachschäden auf, die Sie als Skipper auf einem gemieteten Boot anrichten.

Die Skipperhaftpflichtversicherung deckt Ansprüche geschädigter Crewmitglieder und Dritter, die gegen den Sie erhoben werden. Auch dann, wenn Ihnen kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist.

Auch wissen Sie als Skipper in der Regel nicht, wie hoch die Deckungssumme der Bootshaftpflicht ist, die der Eigentümer abgeschlossen hat, also ob der Versicherungsschutz ausreichend ist.

Falls der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist, haften Sie als Skipper im Schadensfall mit Ihrem Privatvermögen. Davor schützt Sie die Skipperhaftpflicht.

Oder beispielsweise kommen Sie wegen zu viel Wind nicht rechtzeitig in den Heimathafen zurück oder richten einen so großen Schaden an, der nicht rechtzeitig behoben werden kann, dann steht der nächsten Crew dieses Schiff nicht zur Verfügung und Sie müssen für den Schadensersatz aufkommen. Dies kann in der Skipperhaftpflicht enthalten sein, fragen Sie nach, ansonsten gegen Prämienaufschlag.

Vor Beginn des Törns bezahlen Sie eine Kaution, die je nach Größe der Yacht auch gerne mal mehr als die Miete der Yacht beträgt. Der Törn beginnt unbeschwert und fröhlich, bis Sie oder ein Mitsegler einen Schaden an der Yacht anrichten. Die drei häufigsten Schäden sind:

  • Sie streifen beim An- oder Ablegen die Hafenmauer mit dem Rumpf, das Gelcoat wird dabei beschädigt.
  • Sie haben eine Grundberührung mit dem Kiel auf einem Felsen, dabei beginnt der Kiel durch den Salzwasserkontakt an zu rosten oder schlimmer, es dringt Wasser ein, weil ein Riss zwischen Rumpf und Kiel entstanden ist. Bei jedem Checkout werden alle Yachten kontrollieren Taucher die Yachten und entdecken alle Schäden und halten sie auf speziellen Unterwasserkameras fest.
  • Sie verlieren Gegenstände wie das Beiboot, den Außenborder oder Fender oder anderen Zubehör.

Dagegen hilft die Kautionsversicherung, sie ist meist für einen bestimmten Törn beschränkt.

Oft planen Sie Ihren Törn Monate im Voraus. Jetzt fällt Ihnen der Skipper krankheitsbedingt aus und kann nicht ersetzt werden. Der Törn fällt damit komplett aus. Oder Ihnen sagt ein Crewmitglied ab. Dessen Ausfall übernimmt ebenfalls die Reiserücktrittsversicherung.
 
Zum Schluss sei noch gesagt: Checken Sie, ob Sie und Ihre Crew eine Auslandskrankenversicherung brauchen oder ausreichend krankenversichert sind.